Beitragsordnung des BfFnL Bremen e.V.
A Mitgliedsbeiträge
B Tagesmitgliedschaften
C Urlaubsmitgliedschaften
D Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften
Aktualisiert durch Jahreshauptversammlung vom 17.03.2024
A Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeitrag für jedes volljährige Mitglied 100,00 €
Beitrag Platz 315,00 €
Beitrag-Platz ab 01.01.2025 340,00 €
Stromkostenabrechnung
1) Der Strompreis des Versorgers wird direkt an die Mitglieder durchgereicht
2) Erhebung einer Netzpauschale von 10,00 € pro Jahr und Anschluss
3) Abbuchung erfolgt zum 01.12.
Arbeitsdienstbeitrag
Einzelmitglieder: 8 Stunden im Jahr oder EUR 25,- je nicht geleistete Arbeitsstunde.
Ehepaare/Paare: 16 Stunden im Jahr oder EUR 25,- je nicht geleistete Arbeitsstunde.
Der Arbeitsdienstbeitrag wird am 1. November des laufenden Jahres abgebucht, soweit Vereinsarbeit nicht vollständig geleistet wurde. Die Staffelung passiert stundenweise.
Beitragsausnahmen
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende sind auf Antrag (mit entsprechenden Unterlagen) und nach Vorstandsbeschluss beitragsfrei (ausgenommen Arbeitsdienstleistungen). Anträge müssen vor Beginn des Jahres jährlich gestellt werden. Sonderregelungen müssen schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Ehrenmitglieder und Kinder von Mitgliedern unter 18 Jahren sind beitragsfrei.
Sonstige Beiträge
Aufnahmegebühr: EUR 40,00 pro Person über 18 Jahre
B Tagesmitgliedschaften
Tagesmitgliedschaft
Gast 7,00 €
Gast bei einem Mitglied 2,50 €
Gast mit DFK/INF-Ausweis 5,00 €
-Besuche bei Mitgliedern sind die ersten zwei Stunden gebührenfrei-
Die Tagesmitgliedschaften sind ganzjährig zu leisten.
C Urlaubsmitgliedschaften
Gast/Familie* pro Nacht 20,00 €
Gast/Familie* pro Nacht (mit Zelt) 15,00 €
Gast/Familie* mit DFK/INF-Ausweis pro Nacht 18,00 €
Zusätzliche Person über 18 Jahre 5,00 €
Strompauschale pro Nacht 3,00 €
*Gast/Familie = 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren
Die Urlaubsmitgliedschaften sind ganzjährig zu leisten.
D Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften
1 Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils jährlich zum 01.01. oder halbjährlich 01.01. und 01.07.
des Jahres eingezogen.
Der Arbeitsdienstbeitrag wird am 1. November des Jahres abgebucht, soweit Vereinsarbeit
von 1 – 8 Stunden (Einzelmitglieder) oder 1 – 16 Stunden (Ehepaare/Paare) bis dahin nicht
übernommen wurde.
2 Beitragsänderungen werden in einer Mitgliederversammlung beschlossen
3 Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Kostenbeteiligungen orientieren sich an der
finanziellen Situation des BfFnL Bremen e. V.
4 Zusätzlich entstehende Kosten durch falsche/unvollständige Kontodaten und nicht gedeckte Konten sind vom Mitglied zu tragen.