Mitgliedsordnung

Mitgliedsordnung des Bundes für Familiensport und naturnahe Lebensgestaltung Bremen e.V.

  1. Einleitung
    Der Bund für Familiensport und naturnahe Lebensgestaltung
    Bremen e.V. setzt sich für eine freie und naturgemäße
    Lebensgestaltung ein.
    Dazu dienen insbesondere:
  • Freikörperkultur bei dazu geeigneten Gelegenheiten ohne
    Trennung der Geschlechter.
  • Sport in Verbindung mit Freikörperkultur, vor allem als
    Familiensport des Deutschen Olympischen Sportbundes.
  1. Mitgliedschaft
    Der BfFnL Bremen e.V. gliedert sich in:
  2. Ordentliche Mitglieder
    Personen über 18 Jahre mit Teilnahmerecht, Stimmrecht und
    aktivem und passivem Wahlrecht.
  3. Jungmitglieder
    Personen zwischen 14 und 18 Jahren mit Teilnahmerecht und
    Fragerecht.
  4. Kinder
    Personen unter 14 Jahre mit Teilnahmerecht.
  5. Urlaubsmitglieder
    Personen die in einem begrenzten Zeitraum als Mitglied geführt
    werden und einen Stellplatz nutzen mit Teilnahmerecht.
  6. Tagesmitglieder
    Personen die unser Gelände für einen kurzen Zeitraum nutzen
    mit Teilnahmerecht.
  7. Ehrenmitglieder
    Ordentliche Mitglieder, die von der JHV zum Ehrenmitglied
    gewählt wurden.
    Voraussetzung / Aufnahmeverfahren
    Mitglied des BfFnL Bremen e.V. kann jede natürliche,
    geschäftsfähige Person, ohne Ansehen der Rasse, Religion und
    Nationalität, die sich zu den Idealen der Freikörperkultur bekennt,
    werden. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
    haben, bedürfen zur Aufnahme die Zustimmung ihrer
    Erziehungsberechtigten.
    Kinder von Mitgliedern gelten ab Vollendung des 18. Lebensjahres
    als ordentliche Mitglieder, wenn sie einen Aufnahmeantrag stellen.
    Erfolgt die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach diesem
    Zeitpunkt, entfällt ein Aufnahmeverfahren.
    Einem Vereinsmitglied kann die Ehrenmitgliedschaft zugesprochen
    werden, wenn die Mitgliederversammlung einem Antrag in
    geheimer und schriftlicher Form mit 3/4 Mehrheit zustimmt.
    Eine Mitgliedschaft im BfFnL Bremen e.V. ist schriftlich mittels
    Aufnahmeantrag beim geschäftsführenden Vorstand zu beantragen
    welcher abschließend darüber entscheidet.
    Eine Ablehnung erfolgt schriftlich.
    Bei Urlaubs- und Tagesmitgliedern entfällt das Aufnahmeverfahren.
    Diese gelten ab der Eintragung in die vorgesehenen
    Anmeldebögen als Mitglied für den eingetragenen Zeitraum.
    Urlaubs- und Tagesmitglieder haben kein Recht den Verein bei
    Sportveranstaltungen zu vertreten. Startgebühren werden nicht
    gezahlt.
    Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bilden die
    Vereinsjugend des BfFnL Bremen e.V.
    Ende der Mitgliedschaft
    Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zum 30. Juni oder
  8. Dezember eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 6
    Wochen zu erfolgen.
    Die Mitgliedschaft ist beendet (Ausschluss ohne
    Ausschlussverfahren), wenn die Gutschrift der Mitgliedsbeiträge
    auch durch erneuten Lastschrifteinzug nach Zustellung der
    Mahnung per Einschreiben innerhalb eines Monats nach Fälligkeit
    nicht erfolgt.
    Die Mitgliedschaft wird durch Ausschluss beendet wenn das
    Mitglied:
  • weiteren Zahlungsverpflichtungen, Kostenbeteiligungen oder
    Leistungen aufgrund von Beschlüssen der Mitglieder-
    versammlung, der Satzung oder der Ordnungen nicht
    nachkommt.
  • Handlungen begangen hat, die gemeinschaftswidrig oder
    geeignet sind, dem Verein ideellen oder materiellen Schaden
    zuzufügen oder das Ansehen des Vereins oder der
    Freikörperkultur herabzusetzen.
  • Handlungen oder Unterlassungen zu verantworten hat, die nach
    Abmahnung durch den Vorstand weiter gegen die Ordnungen
    des BfFnL Bremen e.V. oder gegen Entscheidungen des
    Vorstands verstoßen.
  1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Rechte der Mitglieder
    Während der Mitgliedschaft kann jedes Mitglied alle Einrichtungen
    des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen.
    Mitglieder dürfen an allen Veranstaltungen teilnehmen und Gäste
    auf das Gelände einladen.
    Auf dem Gelände mit Zustimmung des Vorstandes Stell-, Hütten-
    oder Gästeplätze nutzen.
    Mitgliedsbeiträge und sonstige Leistungen
    Die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge und sonstiger Leistungen
    werden in der Beitragsordnung geregelt. Die Zahlung erfolgt durch
    Lastschrifteinzugsverfahren auf das Vereinskonto, wenn diesem
    Vorgehen nicht schriftlich widersprochen wurde.
    Beim Vorliegen besonderer Gründe kann der Vorstand
    Sonderregelungen treffen.
    Arbeitsdienstleistungen
    Jedes Mitglied muss vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum
    vollendeten 70. Lebensjahr in jedem Kalenderjahr den in der
    Beitragsordnung festgelegten Arbeitsdienstbeitrag am 01.
    Dezember des Jahres anteilig zahlen, soweit 1 – 8 Stunden
    Vereinsarbeit bis dahin nicht übernommen wurden.
    Die Arbeitsstunden sind an dem vom Vorstand bekannt gegebenen
    Terminen abzuleisten.
    !!!!!! Arbeitsdienst ist eine Bringschuld !!!!!!
    Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft zum 30.06. des Jahres
    halbiert sich der Arbeitsdienstbeitrag.
    Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr besteht keine Verpflichtung
    zur Vereinsarbeit in diesem Jahr.
  2. Mitgliederversammlung
    Einberufung – Ablauf
    Die Einberufung einer Mitgliederversammlung ist spätestens im 1.
    Halbjahr eines jeden Jahres durchzuführen. Diese wird mit einer
    Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung vom
    Vorstand schriftlich einberufen. Die Einladung wird per Post an die
    zuletzt bekannte Adresse gesendet. Wohneinheiten können
    gemeinsam versand werden.
    Anträge zur Mitgliederversammlung können von allen Mitgliedern
    eingereicht werden und müssen bis spätestens 6 Wochen vor der
    Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
    Über die Aufnahme verspäteter Anträge in die Tagesordnung
    entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
    Wahlen
    Vorschläge für die Neubesetzung des Vorstandes und des
    Ehrenrates sind schriftlich beim Vorstand einzureichen. Sie werden
    mit der Einberufung der Mitgliederversammlung im Rundschreiben
    veröffentlicht. Zu diesem Zweck gibt der Vorstand vorher die
    Namen der ausscheidenden Vorstandsmitglieder im Rund-
    schreiben bekannt.
    Zur Erleichterung des Wahlvorganges werden Stimmzettel mit den
    Namen der Kandidaten vorbereitet.
    Das Recht der Mitglieder, vor Beginn der Abstimmung weitere
    Kandidaten vorzuschlagen, bleibt hiervon unberührt.
    Die Wahlen finden unter Leitung eines Wahlleiters/in statt, der
    selbst für kein Amt kandidiert und von der Mitgliederversammlung
    bestimmt wird.
    Das erste Vorschlagsrecht zur Person des Wahlleiters/in hat der
    bisherige Vorstand.
    Die Wahlen des 1. und 2. Vorsitzenden, des Schatzmeisters/in, des
    Verwalters/in und des Sportwartes/in sind geheim.
    Kandidiert nur ein Mitglied für das Amt, erfolgt die Wahl offen mit
    Handzeichen, wenn der Kandidat sein Einverständnis erklärt und
    nicht mit einfacher Mehrheit widersprochen wird.
    Die Mitglieder des Ehrenrates werden geheim gewählt.
    Die Wahl von zwei Kassenprüfern erfolgt in offener Abstimmung.
    Die Kassenprüfer/in sollen entsprechende Vorkenntnisse haben.
    Die Kassenprüfung hat mindestens zweimal im Jahr zu erfolgen.
    Der Jugendleiter/in wird von der Jugendvollversammlung gewählt
    und vom Vorstand bestätigt.
    Die Mitgliederversammlung (JHV) bestätigt die Jugendordnung,
    welche in der Jugendvollversammlung beschlossen wurde. Eine
    Änderung der Jugendordnung kann der Gesamtvorstand bis zur
    nächsten JHV vorläufig in Kraft treten lassen.
  3. Aufgaben des Vorstandes
    Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereines
    und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
    Der Vorstand terminiert die Versammlungen und leitet sie.
    Insbesondere beruft er die Mitgliederversammlung ein.
    Der Vorstand kann Ausschüssen und einzelnen Mitgliedern
    Aufgaben auf Zeit übertragen.
    Mit der Einladung zu jeder ordentlichen Mitgliederversammlung hat
    der Vorstand einen detaillierten Kassenbericht sowie einen
    Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die
    Mitgliederversammlung hat darüber zu beschließen.
    Ausschüsse
    Ausschüsse können vom Vorstand für folgende Bereiche
    eingesetzt werden:
  • Aufnahme
  • Sport
  • Gelände
  • Veranstaltungen
    Die Mitglieder des Ausschusses wählen eine/n Sprecher/in, diese/r
    dient dem Vorstand als Ansprechpartner und ist bei Vorstands-
    entscheidungen, die in den Wirkungsbereich des Ausschusses
    fallen, zur Vorstandssitzung zu laden.
    Beschlussfähigkeit
    Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmen-
    gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Jeder
    Ausschuss hat bei Entscheidungen seines Zuständigkeitsbereiches
    im Gesamtvorstand eine Stimme. Vorstandsbeschlüsse und
    andere Entscheidungen können auch außerhalb einer
    Vorstandssitzung gefasst werden. Das Ergebnis wird jeweils in
    einem Protokoll festgehalten.
  1. Inkrafttreten
    Aktualisierung der Mitgliedsordnung durch die JHV 2019
    beschlossen.